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Wo kann ich eine alte Batterie entsorgen?
Batterien sind Sondermüll!
Seit 1. Oktober 1998 regelt die Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (Batterieverordnung - BattV vom 27. März 1998) die Handhabung.
Handel und Hersteller sind demnach zur Rücknahme gebrauchter Starterbatterien verpflichtet.
Andererseits ist der private Endverbraucher ebenfalls gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Starterbatterien zurückzugeben.
Am einfachsten ist es, beim Kauf einer neuen Starterbatterie die gebrauchte gleichzeitig zurückzugeben. Beim Kauf der Starterbatterie ohne Rückgabe einer gebrauchten
ist ein Pfand von EUR 7,50 (incl. Mwst.) zu hinterlegen, welches bei Rückgabe einer gebrauchten Starterbatterie wieder erstattet wird.
Auch ohne Neukauf können Starterbatterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle unentgeltllich zurückgegeben werden.
Starterbatterien sind mit dem durchgestrichenen Rollcontainer und dem Symbol "Pb" (enthält Blei) gekennzeichnet und dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.
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